Ihre Zusatzversicherung
Da die Mitglieder der Bayer-Pensionskasse in der Regel nur 2 % ihres beitragsfähigen Einkommens in die Pensionskasse einzahlen, wird für die volle Ausnutzung der staatlichen Förderung („Riester-Rente“) ein zusätzlicher bzw. ein höherer Beitrag notwendig, den die Mitglieder mit Hilfe des Zusatzversicherungstarifs der Bayer-Pensionskasse erbringen können.
Die Zusatzversicherung ist eine kapitalgedeckte Altersversorgung, ihre Einnahmen bestehen aus den zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen, den Altersvorsorgezulagen nach Einkommensteuergesetz (im Rahmen der „Riester-Rente“) sowie den Kapitalerträgen, soweit diese auf den zusätzlichen Mitgliedsbeiträgen beruhen.
Entscheiden Sie sich als ordentliches Mitglied, auf Antrag zusätzliche Mitgliedsbeiträge in die Zusatzversicherung der Bayer-Pensionskasse einzuzahlen, darf die Summe Ihrer Mitgliedsbeiträge und Ihrer zusätzlichen Mitgliedsbeiträge im Jahr 2.100 Euro nicht übersteigen.
Die Leistungen im Versorgungsfall sind angeglichen an das Modell der Grundrente und sehen vor:
- Altersrente
- Vorgezogene Altersrente
- Erwerbsminderungsrente und
- Hinterbliebenenrente (an Ehepartner/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und an Waisen, in Ausnahmefällen auch an Eltern).
Ihre Beiträge werden in Rentenbausteine umgerechnet. Maßgeblich sind hierbei Ihr Alter im Kalenderjahr der Beitragszahlung und ein Verrentungsfaktor.
Alle auf die Zusatzversicherung entfallenden, erwirtschafteten Überschüsse werden darüber hinaus leistungserhöhend verwendet, d.h. die erwirtschafteten Überschüsse erhöhen direkt Ihre Rente.
Die Zusatzversicherung bietet, um den unterschiedlichsten Lebensumständen ihrer Versicherten gerecht zu werden, flexible Modelle an. Für Sie besteht daher die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen die Rente vorzeitig bzw. auch später nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch zu nehmen, zudem besteht die Möglichkeit, auf Hinterbliebenenrente zu verzichten.