Wie ist die Bayer-Pensionskasse aufgebaut?
Die Bayer-Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG). In der Organisation haben damit sowohl die Unternehmen als auch deren versicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Mitglieder ein festgeschriebenes Mitspracherecht.
Das Zusammenspiel aller Gremien und Funktionen garantiert jederzeit Transparenz über die Anlagepolitik. Das bedeutet für unsere Mitglieder ein Höchstmaß an Sicherheit.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung besteht aus 30 Mitgliedervertretern. Sie ist das oberste Organ der Bayer-Pensionskasse und gewährleistet das Mitspracherecht der Mitglieder. Die Vertreterversammlung beschließt Änderungen der Satzung und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie genehmigt den Jahresabschluss der Bayer-Pensionskasse und entlastet Aufsichtsrat bzw. Vorstand.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus 14 Mitgliedern. Sieben Aufsichtsratsmitglieder werden durch die Vertreterversammlung gewählt, die übrigen Aufsichtsratsmitglieder werden von Bayer ernannt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes auf Vorschlag von Bayer und überwacht seine Geschäftsführung. Er bestellt darüber hinaus den Verantwortlichen Aktuar, den Treuhänder sowie den Abschlussprüfer.
Wolfgang Nickl
Vorsitzender
André von Broich
Stellvertretender Vorsitzender
Vorstand
Der vierköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Kasse. Bei Entscheidungen über den normalen Geschäftsbetrieb hinaus stimmt er sich mit dem Aufsichtsrat ab.
Dr. Stefan Nellshen
Finance, Leiter Asset Management/Pensions, Bayer AG, Leverkusen
Vorsitzender
Dr. Claudia Picker
Rechtsanwältin, Human Resources, Leiterin HR Solutions Germany, Bayer AG, Leverkusen
Stellvertretende Vorsitzende
Christian Betmann
Rechtsanwalt, Finance, Leiter Accounting/Controlling Pensions, Bayer AG, Leverkusen
Dr. Tamara Voigt
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Human Resources, HR Solutions Germany, Chapter Lead Pensions, Bayer AG, Leverkusen
Verantwortlicher Aktuar
Der Verantwortliche Aktuar wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er überprüft die Finanzlage im Hinblick auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen. Darüber hinaus macht er Vorschläge für eine angemessene Überschussbeteiligung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Abschlussprüfer
Der Abschlussprüfer hat jederzeit Einsichtsrecht in Kassenbücher und Belege, er kann ferner auch Auskunft über Vermögensverwaltung und Rechnungsführung verlangen. Er prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht.
Treuhänder für das Sicherungsvermögen
Der Treuhänder und sein Stellvertreter werden zur Überwachung des Sicherungsvermögens im Einvernehmen mit der BaFin vom Aufsichtsrat bestellt.